News Details vom 07.12.2009 Informationen
 
 
  


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Montag, 7. Dezember 2009 um 20.00 Uhr - Schulhaus Niederhünigen

Traktanden

  1. Jungbürgerehrung
     
  2. Änderung Zonenplan
    Einzonung von Parzelle Nr. 526 in die Kernzone
    - Beratung und Genehmigung
    - Einstimmig angenommen
     
  3. Wasserversorgungsreglement mit Gebührenreglement
    - Beratung und Genehmigung
    - Angenommen mit 63 ja
    - 0 Nein
    - 4 Enthaltungen

     
  4. Personalreglement mit Anhängen
    - Beratung und Genehmigung
    - Angenommen mit 64 Ja
    - 1 Nein
    - 2 Enthaltungen

     
  5. Organisationsreglement
    - Beratung und Genehmigung
    - Angenommen mit 61 Ja
    - 1 Nein
    - 5 Enthaltungen

     
  6. Voranschlag 2010
    - Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2010
    - Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe
    - Orientierung über das Investitionsbudget 2010
    - Einstimmig angenommen
     
  7. Wahlen
    - 1 Mitglied des Gemeinderates infolge Demission Urs Bieri
    - Wahl Rechnungsprüfungsorgan
    - gewählt sind:
    • Gemeinderat: Herr Hanspeter Niederhauser
      Rechnungsprüfungsorgan: Fankhauser & Partner AG, Huttwil

     
  8. Orientierungen
     
  9. Verschiedenes

 

Reglementsauflage - Aktenauflage - Informationen

Die Unterlagen zu den Traktanden 3 bis 5 erwähnten Reglemente liegen vom 6. November 2009 bis 7. Dezember 2009 während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 6 können 7 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei eingesehen werden (die 30-tägige öffentliche Auflage zu Traktandum 2 hat vom 10. August 2009 bis 8. September 2009 stattgefunden).

Daneben wird auf die Hünigen-Post verweisen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt von Konolfingen, 3082 Schlosswil, mit Gemeindebeschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist dauert 30 Tag, in Wahlsachen 10 Tage, und beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung (Art. 93 ff Gemeindegesetz). Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a des Gemeindegesetzes.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Stimmberechtigte

Die Gemeindeversammlung wurde von 67 Stimmberechtigten besucht.

 

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