Montag, 7. Dezember 2009 um 20.00 Uhr - Schulhaus
Niederhünigen
Traktanden
- Jungbürgerehrung
- Änderung Zonenplan
Einzonung von Parzelle Nr. 526 in die Kernzone
- Beratung und Genehmigung
- Einstimmig angenommen
- Wasserversorgungsreglement mit
Gebührenreglement
- Beratung und Genehmigung
- Angenommen mit 63 ja
- 0 Nein
- 4 Enthaltungen
- Personalreglement mit Anhängen
- Beratung und Genehmigung
- Angenommen mit 64 Ja
- 1 Nein
- 2 Enthaltungen
- Organisationsreglement
- Beratung und Genehmigung
- Angenommen mit 61 Ja
- 1 Nein
- 5 Enthaltungen
- Voranschlag 2010
- Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2010
- Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer
und der Hundetaxe
- Orientierung über das Investitionsbudget 2010
- Einstimmig angenommen
- Wahlen
- 1 Mitglied des Gemeinderates infolge Demission Urs
Bieri
- Wahl Rechnungsprüfungsorgan
- gewählt sind:
-
Gemeinderat: Herr Hanspeter Niederhauser
Rechnungsprüfungsorgan: Fankhauser & Partner AG,
Huttwil
- Orientierungen
- Verschiedenes
Reglementsauflage - Aktenauflage - Informationen
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 bis 5 erwähnten
Reglemente liegen vom 6. November 2009 bis 7. Dezember 2009
während der Schalteröffnungszeiten in der
Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 6 können 7 Tage
vor der Gemeindeversammlung während der
Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei eingesehen
werden (die 30-tägige öffentliche Auflage zu Traktandum 2
hat vom 10. August 2009 bis 8. September 2009
stattgefunden).
Daneben wird auf
die Hünigen-Post verweisen, welche vor der
Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim
Regierungsstatthalteramt von Konolfingen, 3082 Schlosswil,
mit Gemeindebeschwerde (schriftlich und begründet)
angefochten werden. Die Beschwerdefrist dauert 30 Tag, in
Wahlsachen 10 Tage, und beginnt am Tage nach der
Gemeindeversammlung (Art. 93 ff Gemeindegesetz). Wir
verweisen in diesem Zusammenhang auf die Rügepflicht gemäss
Art. 49a des Gemeindegesetzes.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das
18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten
Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind zu dieser
Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigte
Die Gemeindeversammlung wurde von
67 Stimmberechtigten besucht.
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