Montag, 31. Mai 2010 um 20.00 Uhr - Schulhaus
Niederhünigen
Stimmberechtigte
Die Gemeindeversammlung wurde von
26 Stimmberechtigten besucht.
Traktanden
- Gemeinderechnung 2009
- Bewilligung eines Nachkredites für zusätzliche
Abschreibungen
- Genehmigung der Gemeinderechnung 2009
- Einstimmig angenommen
- Orientierungen
- Verschiedenes
Aktenauflage/Informationen
Die Unterlagen zu den Traktanden können 7 Tage vor der
Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten in
der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Daneben wird auf
die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der
Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert
30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Hodlerstrasse 7,
3011 Bern, einzureichen (Art. 63ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von
Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer
rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger,
welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3
Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind
zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
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