News Details vom 27.04.2010 Informationen
 
 
  


 

Montag, 31. Mai 2010 um 20.00 Uhr - Schulhaus Niederhünigen

Stimmberechtigte

Die Gemeindeversammlung wurde von 26 Stimmberechtigten besucht.

Traktanden

  1. Gemeinderechnung 2009
    - Bewilligung eines Nachkredites für zusätzliche Abschreibungen
    - Genehmigung der Gemeinderechnung 2009
    - Einstimmig angenommen
  2. Orientierungen
     
  3. Verschiedenes
     

Aktenauflage/Informationen

Die Unterlagen zu den Traktanden können 7 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Daneben wird auf die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

 

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