Montag, 29. November 2010, 20.00 Uhr - Schulhaus
Niederhünigen
Stimmberechtigte
Die Gemeindeversammlung wurde von
84 Stimmberechtigten besucht.
Traktanden
- Jungbürgerehrung
- Personalreglement - Teilrevision
Beratung und Beschlussfassung
- Einstimmig angenommen
- Neues Schulhaus
Optimierung Schulbetrieb: Umbau/Umnutzung inkl.
Wärmedämmung Fassaden Kreditbewilligung
- 44 JA
- 26 NEIN
- Altes Schulhaus
- Entwidmung des alten Schulhauses von der
bisherigen Zweckbestimmung und Überführung vom
Verwaltungs- ins Finanzvermögen
Beratung und Beschlussfassung
- 68 JA
- 1 NEIN
- Verkauf der Liegenschaft Parzelle Nr. 48 (altes
Schulhaus)
- 43 JA
- 32 NEIN
- Erteilung verkaufsermächtigung an den
Gemeinderat
Beratung und Beschlussfassung
- 55 JA
- 3 NEIN
- Voranschlag 2011
- Beratung und
Genehmigung des Voranschlages 2011,
Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer
und der Hundetaxe
- Einstimmig angenommen
- Orientierung über
das Investitionsbudget 2011
- Wahl eines Mitgliedes der Schulkommission
(Demission Hans Rudolf Ryser)
- Gewählt: Pascal Mosimann,
Geissrütti 13
- Orientierungen
- Verschiedenes
Reglementsauflage/Aktenauflage/Informationen
Das unter Traktandum 2 erwähnte Reglement liegt vom 29.
Oktober 2010 bis 29. November 2010 während der
Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei öffentlich
auf.
Die Unterlagen zu den Traktanden können 7 Tage vor der
Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten in
der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Daneben wird auf
die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der
Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert
30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Hodlerstrasse 7,
3011 Bern, einzureichen (Art. 63ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von
Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer
rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger,
welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3
Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind
zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
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