News Details vom 26.10.2010 Informationen
 
 
  


 

Montag, 29. November 2010, 20.00 Uhr - Schulhaus Niederhünigen

Stimmberechtigte

Die Gemeindeversammlung wurde von 84 Stimmberechtigten besucht.

Traktanden

  1. Jungbürgerehrung
     

  2. Personalreglement - Teilrevision
    Beratung und Beschlussfassung
    - Einstimmig angenommen
     
  3. Neues Schulhaus
    Optimierung Schulbetrieb: Umbau/Umnutzung inkl. Wärmedämmung Fassaden
    Kreditbewilligung
    - 44 JA
    - 26 NEIN

     
  4. Altes Schulhaus
    1. Entwidmung des alten Schulhauses von der bisherigen Zweckbestimmung und Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
      Beratung und Beschlussfassung
      - 68 JA
      -   1 NEIN

    2. Verkauf der Liegenschaft Parzelle Nr. 48 (altes Schulhaus)
      - 43 JA
      - 32 NEIN

    3. Erteilung verkaufsermächtigung an den Gemeinderat
      Beratung und Beschlussfassung
      - 55 JA
      -   3 NEIN

       
  5. Voranschlag 2011
    • Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2011,
      Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe
      - Einstimmig angenommen
    • Orientierung über das Investitionsbudget 2011
       
  6. Wahl eines Mitgliedes der Schulkommission
    (Demission Hans Rudolf Ryser)
    - Gewählt: Pascal Mosimann, Geissrütti 13
     
  7. Orientierungen
     

  8. Verschiedenes

Reglementsauflage/Aktenauflage/Informationen

Das unter Traktandum 2 erwähnte Reglement liegt vom 29. Oktober 2010 bis 29. November 2010 während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Die Unterlagen zu den Traktanden können 7 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Daneben wird auf die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

 

Der Gemeinderat

  

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