Montag, 30. Mai 2011, 20.00 Uhr - Schulhaus
Niederhünigen
Traktanden
- Gemeinderechnung 2010
- Bewilligung eines
Nachkredites für zusätzliche Abschreibungen
- Genehmigung der
Gemeinderechnung 2010
- Einstimmig angenommen
- Revision der Ortsplanung
Beratung und Genehmigung der neuen baurechtlichen
Grundordnung
- Parzelle Geissrütti
angenommen mit 46 JA und 25 NEIN
- Gesamte Ortsplanung angenommen mit 53 JA und 12 NEIN
- Orientierungen
- Verschiedenes
Aktenauflage/Informationen
Die Gemeinderechnung 2010 liegt während 7 Tagen, die
Unterlagen zur Revision der Ortsplanung 30 Tage vor der
Gemeindeversammlung zur öffentlichen Einsicht in der
Gemeindeschreiberei auf. Daneben wird auf die "Hünigen-Post"
verweisen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle
Haushalte verschickt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert
30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Hodlerstrasse 7,
3011 Bern, einzureichen (Art. 63ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von
Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer
rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger,
welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3
Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind
zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
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