News Details vom 28.04.2011 Informationen
 
 
  


 

Montag, 30. Mai 2011, 20.00 Uhr - Schulhaus Niederhünigen

Traktanden

  1. Gemeinderechnung 2010
    • Bewilligung eines Nachkredites für zusätzliche Abschreibungen
    • Genehmigung der Gemeinderechnung 2010
      - Einstimmig angenommen

  2. Revision der Ortsplanung
    Beratung und Genehmigung der neuen baurechtlichen Grundordnung
    - Parzelle Geissrütti angenommen mit 46 JA und 25 NEIN
    - Gesamte Ortsplanung angenommen mit 53 JA und 12 NEIN

     
  3. Orientierungen
     

  4. Verschiedenes

Aktenauflage/Informationen

Die Gemeinderechnung 2010 liegt während 7 Tagen, die Unterlagen zur Revision der Ortsplanung 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur öffentlichen Einsicht in der Gemeindeschreiberei auf. Daneben wird auf die "Hünigen-Post" verweisen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

 

Der Gemeinderat

  

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