News Details vom 26.10.2010 Informationen
 
 
  


 

Montag, 5. Dezember 2011, 20.00 Uhr - Schulhaus Niederhünigen

Traktanden

  1. Jungbürgerehrung
     

  2. Feuerwehr
    Aufgabenübertragung an Konolfingen: Beratung und Genehmigung der Zusammenarbeit, der Änderung/Ergänzung des Organisationsreglementes sowie Aufhebung des Feuerwehrreglementes
    - Einstimmig angenommen
     
  3. Voranschlag 2012
    • Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2012,
      Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe
    • Orientierung über das Investitionsbudget 2012
    - Einstimmig angenommen
     

  4. Wahlen
    Es sind zu wählen:

    Gemeinderat
    • Präsident der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person
      (Gérard Krähenbühl ist wiederwählbar)
      - ist wiedergewählt

    • Vizepräsident der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person
      (Walter Hostettler ist wiederwählbar)
      - ist wiedergewählt
       

    • 5 Mitglieder des Gemeinderates
      (Verena Christen-Iseli, Kurt Kuhn, Hanspeter Niederhauser, Susanne-Schläppi-Stucki und Hans Ulrich Siegenthaler sind wiederwählbar)
      - sind wiedergewählt
       
    Schulkommission
    • 4 Mitglieder der Schulkommission
      (Barbara Jost Muff, Pascal Mosimann und René von Känel sind wiederwählbar)
      - sind wiedergewählt

    • Katrin Sterchi-Gurtner hat demissioniert
      - Anita Gerber ist neu gewählt

    Rechnungsprüfungsorgan
    • Wiederwahl der Revisionsstelle
      - ist wiedergewählt

  5. Orientierungen
     

  6. Verschiedenes

Reglementsauflage/Aktenauflage/Informationen

Das unter Traktandum 2 erwähnte Reglementsänderung sowie das aufzuhebende Feuerwehrreglement liegen vom 4. November 2011 bis 5. Dezember 2011 während der Schalteröffnungszeit in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Die Unterlagen zu den Traktanden können 7 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Daneben wird auf die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

 

Der Gemeinderat

  

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