Montag, 5. Dezember 2011, 20.00 Uhr - Schulhaus
Niederhünigen
Traktanden
- Jungbürgerehrung
- Feuerwehr
Aufgabenübertragung an Konolfingen: Beratung und
Genehmigung der Zusammenarbeit, der Änderung/Ergänzung
des Organisationsreglementes sowie Aufhebung des
Feuerwehrreglementes
- Einstimmig angenommen
- Voranschlag 2012
- Beratung und
Genehmigung des Voranschlages 2012,
Festsetzen der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer
und der Hundetaxe
- Orientierung über
das Investitionsbudget 2012
- Einstimmig angenommen
- Wahlen
Es sind zu wählen:
Gemeinderat
- Präsident der
Versammlung und des Gemeinderates in einer Person
(Gérard Krähenbühl ist wiederwählbar)
- ist wiedergewählt
- Vizepräsident der
Versammlung und des Gemeinderates in einer Person
(Walter Hostettler ist wiederwählbar)
- ist wiedergewählt
- 5 Mitglieder des
Gemeinderates
(Verena Christen-Iseli, Kurt Kuhn, Hanspeter
Niederhauser, Susanne-Schläppi-Stucki und Hans
Ulrich Siegenthaler sind wiederwählbar)
- sind wiedergewählt
Schulkommission
- 4 Mitglieder der
Schulkommission
(Barbara Jost Muff, Pascal Mosimann und René von Känel sind
wiederwählbar)
- sind wiedergewählt
- Katrin Sterchi-Gurtner
hat demissioniert
- Anita Gerber ist neu
gewählt
Rechnungsprüfungsorgan
- Wiederwahl der
Revisionsstelle
- ist wiedergewählt
- Orientierungen
- Verschiedenes
Reglementsauflage/Aktenauflage/Informationen
Das unter Traktandum 2 erwähnte Reglementsänderung sowie
das aufzuhebende Feuerwehrreglement liegen vom 4. November
2011 bis 5. Dezember 2011 während der Schalteröffnungszeit
in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Die Unterlagen zu den Traktanden können 7 Tage vor der
Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten in
der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Daneben wird auf
die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der
Gemeindeversammlung in alle Haushalte verschickt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert
30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25,
3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von
Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer
rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen
Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger,
welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3
Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Niederhünigen haben, sind
zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
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