News Details vom 26.11.2008 Informationen
 
 
  


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Feuerbrand - Schutzobjekte in der Gemeinde Niederhünigen

Am 12. März 2008 hat das Bundesamt für Landwirtschaft den ganzen Kanton Bern in eine Befallszone eingeteilt. Die Befallszone ist ein Gebiet, in dem der Feuerbrand stark oder wiederholt aufgetreten ist, so dass dort nicht mehr damit gerechnet werden kann, den Feuerbranderreger vollständig auszurotten.

In der Befallszone konzentriert sich die Bekämpfung des Feuerbrandes auf Schutzobjekte mit ihrer Umgebung im Umkreis von 500 Metern. Die Schutzobjekte und ihre Umgebung im Umkreis von 500 Metern werden vorrangig kontrolliert und geschützt. In den Schutzzonen werden befallene Pflanzen in erster Linie gerodet, um die Schutzobjekte abzusichern. Bei geringem Befall ist auch Rückschnitt möglich.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2008 die Schutzobjekte und die dazugehörigen Schutzperimeter in der Gemeinde Niederhünigen festgelegt. Diese sind mittlerweile von der Fachstelle für Pflanzenschutz des Kantons Bern bestätigt worden.

Sie können die vom Kanton bezeichneten Schutzobjekte und die dazugehörigen Schutzperimeter bei der Gemeindeverwaltung Niederhünigen einsehen oder sich unter www.bve.be.ch/site/bve_geo_kartenangebot im Geoportal des Kantons Bern unter „Feuerbrand - Schutzperimeter und dazugehörige Schutzperimeter im Kanton Bern“ informieren.

Diese Publikation hat rein informativen Charakter und ist nicht beschwerdefähig. Es handelt sich um eine reine Pflanzenschutzmassnahme.

Weitere Informationen finden Sie auf www.be.ch/feuerbrand.

Gemeinderat Niederhünigen

 

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