Feuerbrand - Schutzobjekte in der Gemeinde
Niederhünigen
Am 12. März 2008 hat das Bundesamt für
Landwirtschaft den ganzen Kanton Bern in eine Befallszone
eingeteilt. Die Befallszone ist ein Gebiet, in dem der
Feuerbrand stark oder wiederholt aufgetreten ist, so dass
dort nicht mehr damit gerechnet werden kann, den
Feuerbranderreger vollständig auszurotten.
In
der Befallszone konzentriert sich die Bekämpfung des
Feuerbrandes auf Schutzobjekte mit ihrer Umgebung im Umkreis
von 500 Metern. Die Schutzobjekte und ihre Umgebung im
Umkreis von 500 Metern werden vorrangig kontrolliert und
geschützt. In den Schutzzonen werden befallene Pflanzen in
erster Linie gerodet, um die Schutzobjekte abzusichern. Bei
geringem Befall ist auch Rückschnitt möglich.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2008 die
Schutzobjekte und die dazugehörigen Schutzperimeter in der
Gemeinde Niederhünigen festgelegt. Diese sind mittlerweile
von der Fachstelle für Pflanzenschutz des Kantons Bern
bestätigt worden.
Sie können die vom Kanton bezeichneten Schutzobjekte und die
dazugehörigen Schutzperimeter bei der Gemeindeverwaltung
Niederhünigen einsehen oder sich unter
www.bve.be.ch/site/bve_geo_kartenangebot
im Geoportal des Kantons Bern unter „Feuerbrand -
Schutzperimeter und dazugehörige Schutzperimeter im Kanton
Bern“ informieren.
Diese Publikation hat rein informativen Charakter und ist nicht
beschwerdefähig. Es handelt sich um eine reine
Pflanzenschutzmassnahme.
Weitere Informationen finden Sie auf
www.be.ch/feuerbrand. Gemeinderat
Niederhünigen
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