News Details vom 29.06.2009 Informationen
 
 
  


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Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von Kantonsstrassen und Gemeindestrassen

Nicht zuletzt aufgrund von Wortmeldungen anlässlich der letzten Gemeindeversammlung und trotz Publikationen in der Hünigen-Post vom November 2008 und im Amtsanzeiger von Konolfingen vom 30. April 2009 / 7. Mai 2009 sieht sich der Gemeinderat veranlasst, mit diesem Flugblatt an die Bevölkerung zu gelangen.

Wir bitten unsere Strassenanstösser, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentliche  Strassen folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Strassenanstösser werden mit diesem Schreiben ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis 31. August 2009 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
     
  • An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen könnten, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen
     
  • Hydranten auf privaten Grundstücken dürfen von Hecken und Sträuchern nicht überwachsen werden. Die Hydranten müssen zu jeder Zeit ersichtlich und zugänglich sein.

Bei Missachtung der vorumschriebenen Bestimmungen werden die Organe der Gemeinde oder des Kantons die Arbeiten ohne weitere Ankündigung auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen.

Weitere Informationen und Skizze (21 KB)

Der Gemeinderat

 

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