Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken,
Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von
Kantonsstrassen und Gemeindestrassen
Nicht zuletzt aufgrund von Wortmeldungen anlässlich der letzten
Gemeindeversammlung und trotz Publikationen in der Hünigen-Post vom November
2008 und im Amtsanzeiger von Konolfingen vom 30. April 2009 / 7. Mai 2009 sieht
sich der Gemeinderat veranlasst, mit diesem Flugblatt an die Bevölkerung zu
gelangen.
Wir bitten unsere Strassenanstösser, bezüglich
Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentliche
Strassen folgende
Hinweise
zu beachten:
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Die
Strassenanstösser
werden mit diesem Schreiben ersucht, die Äste
und andere Bepflanzungen bis
31. August 2009 und im Verlaufe des Jahres
nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass
zurückzuschneiden.
-
An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume,
Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und
landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem
genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn
anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw.
vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer
entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen
Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere
Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht
genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche
stürzen könnten, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben
die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und
Blattwerk zu reinigen
-
Hydranten
auf privaten Grundstücken dürfen von Hecken und
Sträuchern nicht überwachsen werden. Die Hydranten
müssen zu jeder Zeit ersichtlich und zugänglich sein.
Bei
Missachtung der vorumschriebenen
Bestimmungen werden die
Organe der
Gemeinde oder des Kantons die
Arbeiten ohne weitere Ankündigung
auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen.
Weitere Informationen und Skizze
(21 KB)
Der Gemeinderat
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