News Details vom 07.08.2009 Informationen
 
 
  


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Mitwirkung und öffentliche Auflage
Änderung des Zonenplanes, Parzelle Nr. 526 (Dorf)

Der Gemeinderat von Niederhünigen bringt, gestützt auf Artikel 58 und 60 des kantonales Baugesetzes vom 9. Juni 2985, die nachstehenden Planungsakten zur öffentlichen Auflage:

Änderung Zonenplan, Einzonung Parzelle Nr. 526 in der Kernzone K2

Zur Orientierung werden der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 23. Juli 2009 und der Erläuterungsbericht ebenfalls aufgelegt.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20. August 2009 bis 8. September 2009 bei der Gemeindeverwaltung Niederhünigen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderung des Zonenplanes sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Niederhünigen, 3504 Niederhünigen, einzureichen.

Der Gemeinderat

 

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