Mitwirkung und öffentliche Auflage
Änderung des Zonenplanes, Parzelle Nr. 526 (Dorf)
Der Gemeinderat von Niederhünigen bringt, gestützt auf
Artikel 58 und 60 des kantonales Baugesetzes vom 9. Juni
2985, die nachstehenden Planungsakten zur öffentlichen
Auflage:
Änderung Zonenplan, Einzonung Parzelle Nr.
526 in der Kernzone K2
Zur Orientierung werden der Vorprüfungsbericht des Amtes
für Gemeinden und Raumordnung vom 23. Juli 2009 und der
Erläuterungsbericht ebenfalls aufgelegt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20. August 2009
bis 8. September 2009 bei der Gemeindeverwaltung
Niederhünigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die Änderung des
Zonenplanes sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und
begründet bei der Gemeindeverwaltung Niederhünigen, 3504
Niederhünigen, einzureichen.
Der Gemeinderat
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