Mitwirkungsverfahren - Regionaler Waldplan Konolfingen
Die Waldabteilung 4 Emmental legt den Regionalen Waldplan
Konolfingen (RWP) 2009 - 2014 der Öffentlichkeit zur
Mitwirkung vor. Sie stützt sich auf Artikel 7 des Kantonalen
Waldgesetzes und Artikel 7 der Kantonalen Waldverordnung.
Interessierte sind berechtigt und eingeladen, während der
Auflagefrist Einwendungen und Anregungen schriftlich an eine
der Auflagestellen zu richten. Einsprache kann nicht im
Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst gegen eine
grundeigentümerverbindliche Ausführungsplanung erhoben
werden.
Der RWP Konolfingen ist ebenfalls im Internet einsehbar
unter
www.be.ch/wald
Auflagestellen
- Alle Gemeindeverwaltungen im Amt Konolfingen
- Waldabteilung 4 Emmental
Bäregg 830
3552 Bärau
Auflagedauer
vom 21. September bis 20. Oktober
2009
Waldabteilung 4 Emmental
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