News Details vom 16.03.2011 Informationen
 
 
  


 

Ghüder-Poscht

Grünabfallverwertung mit "Grüngutpass"

Von der Möglichkeit, mit einem „Grüngutpass“ jede Woche Grüngut entsorgen zu können, ist letztes Jahr erneut rege Gebrauch gemacht worden (42 Pässe). Für 2011 gilt folgendes Zeitfenster:

  • Ab 26. März 2011 bis 26. November 2011
    ist die Deponie beim Landwirtschaftsbetrieb von Urs und Esther Bieri jeweils am
    Samstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
     
  • Dieses Angebot ist in erster Linie für Gartenräumungen, Rasenschnitt, Laub und dergleichen gedacht.
    Äste und Strücher werden wie bisher nur während der Grüngutverwertungen vom Frühling und Herbst angenommen. Hingegen können Bezüger des Grüngutpasses gehäckseltes Material anliefern.
     
  • Benützer dieses Angebotes beziehen vor dem erstmaligen Deponieren bei der Gemeindeverwaltung einen Grüngutpass zum Preis von Fr. 25.- (Verursacherprinzip).
    Der Pass ist ab Montag, 21. März 2011, erhältlich.

 

Grünabfallverwertung Frühling 2011

In der Zeit vom

Samstag, 9. April 2011 bis Donnerstag, 19. April 2011

können ebenfalls beim Landwirtschaftsbetrieb von Herrn und Frau Urs und Esther Bieri-Brenzikofer, Dorf, Gartenräumungen, Rasenschnitt, Laub, Äste und dergleichen auf dem dafür bezeichneten Platz deponiert werden. Bitte separates Depot für Äste und Sträucher beachten!
Trennung des Materials zu Hause vornehmen!

Das Entsorgen des erwähnten Grüngutes hat tagsüber zu erfolgen. Die Deponieplätze sind ausschliesslich für Grüngut bestimmt. Anderer Abfall ist über die ordentlich Kehrichtabfuhr zu entsorgen.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Gemeindevizepräsident Walter Hostettler als Verantwortlicher der Grüngutverwertung zur Verfügung. Tel. 031 790 44 44.

 

Wöchentliche Kehrichtabfuhr

Wir erlauben uns, ein weiteres Mal daran zu erinnern, dass Säcke und Gebinde für die wöchentliche Kehrichtabfuhr gemäss Art. 19 des Abfallreglementes erst am Abend vor dem Abfuhrtag (Montag-Abend) an den Sammelplätzen bereitgestellt werden dürfen.
Dabei ist auf ein geordnete Deponie zu achten.
Danke.

 

Es gibt kein Recht auf Deponien im Wald!

Wie bereits vor Jahresfrist erinnern wir an folgendes Anliegen:

Die Waldabteilung 4 Emmental ruft die Bevölkerung und die Waldeigentümer auf, gemäss den einschlägigen Bestimmungen im Abfallgesetz und Waldgesetz folgende Materialien nicht im Wald zu deponieren:

  • Bauschuttmaterial
  • Siedlungsabfälle
  • Kehrichtsäcke
  • ausgediente Geräte
  • verdorbenes und überschüssiges Material aus landwirtschaftlicher Produktion
  • Grünabfälle
  • Baumschnitt aus Privatgärten und Obstgärten

Wilde Deponien sind Anziehungspunkte für weitere illegale Abfallentsorgungen durch Dritte und können zu Verschleppung von Samen von unerwünschten Pflanzen und beim Abbauprozess zu Verunreinigung des Grundwassers führen.
Es sind die ordentlichen Entsorgungswege zu benützen.

Der Forstdient dankt für die Einhaltung der Vorschaften.

 

 

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