Ghüder-Poscht
Grünabfallverwertung mit "Grüngutpass"
Von der Möglichkeit, mit einem „Grüngutpass“ jede Woche Grüngut entsorgen
zu können, ist letztes Jahr erneut rege Gebrauch gemacht worden (42 Pässe). Für
2011 gilt folgendes Zeitfenster:
- Ab 26. März 2011 bis 26.
November 2011
ist die Deponie beim Landwirtschaftsbetrieb von Urs und
Esther Bieri jeweils am
Samstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet.
- Dieses Angebot ist in erster Linie für
Gartenräumungen, Rasenschnitt, Laub und dergleichen
gedacht.
Äste und Strücher werden wie bisher
nur während der Grüngutverwertungen vom Frühling und
Herbst angenommen. Hingegen können Bezüger des
Grüngutpasses gehäckseltes Material anliefern.
- Benützer dieses Angebotes beziehen vor dem
erstmaligen Deponieren bei der Gemeindeverwaltung einen
Grüngutpass zum Preis von Fr. 25.-
(Verursacherprinzip).
Der Pass ist ab Montag, 21. März 2011, erhältlich.
Grünabfallverwertung Frühling 2011
In der Zeit vom
Samstag,
9. April 2011 bis Donnerstag, 19. April 2011
können ebenfalls beim Landwirtschaftsbetrieb von Herrn
und Frau Urs und Esther Bieri-Brenzikofer, Dorf,
Gartenräumungen, Rasenschnitt, Laub, Äste und dergleichen
auf dem dafür bezeichneten Platz deponiert werden.
Bitte separates Depot für Äste und
Sträucher beachten!
Trennung des Materials zu Hause vornehmen!
Das Entsorgen des erwähnten Grüngutes hat
tagsüber zu erfolgen. Die
Deponieplätze sind ausschliesslich für Grüngut bestimmt.
Anderer Abfall ist über die ordentlich Kehrichtabfuhr zu
entsorgen.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr
Gemeindevizepräsident Walter Hostettler als Verantwortlicher
der Grüngutverwertung zur Verfügung. Tel. 031 790 44 44.
Wöchentliche Kehrichtabfuhr
Wir erlauben uns, ein weiteres Mal daran zu erinnern,
dass Säcke und Gebinde für die wöchentliche Kehrichtabfuhr
gemäss Art. 19 des Abfallreglementes erst am Abend vor dem
Abfuhrtag (Montag-Abend) an den
Sammelplätzen bereitgestellt werden dürfen.
Dabei ist auf ein geordnete Deponie zu achten.
Danke.
Es gibt kein Recht auf Deponien im Wald!
Wie bereits vor Jahresfrist erinnern wir an folgendes
Anliegen:
Die Waldabteilung 4 Emmental
ruft die Bevölkerung und die Waldeigentümer auf, gemäss den
einschlägigen Bestimmungen im Abfallgesetz und Waldgesetz
folgende Materialien nicht im Wald zu
deponieren:
- Bauschuttmaterial
- Siedlungsabfälle
- Kehrichtsäcke
- ausgediente Geräte
- verdorbenes und überschüssiges Material aus
landwirtschaftlicher Produktion
- Grünabfälle
- Baumschnitt aus Privatgärten und Obstgärten
Wilde Deponien sind Anziehungspunkte für weitere illegale
Abfallentsorgungen durch Dritte und können zu Verschleppung
von Samen von unerwünschten Pflanzen und beim Abbauprozess
zu Verunreinigung des Grundwassers führen.
Es sind die ordentlichen Entsorgungswege
zu benützen.
Der Forstdient dankt für die
Einhaltung der Vorschaften.
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