Revision der Ortsplanung
Die Ortsplanungsrevision wurde mit Ausnahme der
Überbauungsordnung Nr. 1 Geissrütti, vom Amt für Gemeinden
und Raumordnung genehmigt.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des
Kantons Bern hat in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes (BauG)
die von der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2011
beschlossene Revision der Ortsplanung mit Datum vom 12.
Januar 2012 genehmigt, wobei
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die Einzonung von Parzelle Nr. 517 (Geissrütti)
von der Genehmigung ausgenommen wird und die Zonenpläne
1-3 (Baugebiet, Landschaft, Naturgefahren) entsprechend
angepasst werden;
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die Änderung der Überbauungsordnung Nr.
01 "Geissrütti" (Überbauungsplan und
Überbauungsvorschrfiten) von der Genehmigung ausgenommen
wird.
Diese Genehmigung wird gemäss Art. 110
Bauverordnung (BauV) bekannt gemacht.
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