Stellensuchende kontaktieren direkt eines der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist neu bei jedem RAV im Kanton Bern möglich.
Nach einer Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich zum RAV begeben und folgende Unterlagen mitnehmen:
- Personalausweis
(Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) - Ausländerausweis für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen
Ebenfalls umgehend beim RAV melden sich Personen, deren Arbeitsgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.
Anmeldung
Die Anmeldung ist wie folgt möglich:
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
RAV
Das nächstgelegene RAV befindet sich bis am 31. Oktober 2025 in Gümligen.
Ab dem 22. September 2025 werden alle Kund:innen vom RAV Gümligen von ihrer persönlichen Beratungsperson sowie schriftlich über den Umzug informiert. Flyer und Plakate im Eingangsbereich machen ebenfalls auf den Umzug aufmerksam.
RAV Gümligen
Worbstrasse 223
3073 Gümligen
Neuer Standort nach 31. Oktober 2025:
Adamstrasse 6
3032 Bern